Blogbeitrag - 10.06.2025

 

Mieterhöhung erhalten – muss ich das einfach hinnehmen?

Viele Mieter sind verunsichert, wenn sie ein Schreiben vom Vermieter mit der Ankündigung einer Mieterhöhung im Briefkasten finden. Aber ist das rechtens? Und was kann man tun, wenn man Zweifel hat?

Hier erfahren Sie, wann eine Mieterhöhung zulässig ist – und wann nicht.


️ 1. Darf der Vermieter die Miete einfach erhöhen?

Nein – er darf es nicht willkürlich.
Das Gesetz stellt klare Bedingungen an eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ( § 558 BGB):

- Die letzte Mieterhöhung muss mindestens 15 Monate zurückliegen.
Die Miete darf sich innerhalb von 3 Jahren maximal um 20 % (in vielen Regionen sogar nur 15 %) erhöhen.
Die neue Miete darf nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.


 2. Formvorgaben: Was muss im Schreiben stehen?

Das Mieterhöhungsschreiben muss:

  • begründet sein (z. B. durch Verweis auf den Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten),
  • schriftlich erfolgen und
  • die Zustimmung des Mieters verlangen.

3. Muss ich zustimmen?

Nicht sofort! Sie haben bis zum Ablauf des übernächsten Monats Zeit zu prüfen. Beispiel:Mieterhöhung kommt am 10. Mai → Frist läuft bis 31. Juli.


4. Was tun bei Zweifeln?

Wenn Sie unsicher sind, lohnt sich eine rechtliche Prüfung – vor allem, wenn:

  • der Vermieter keinen Mietspiegel vorlegt,
  • die Vergleichsmieten zweifelhaft erscheinen,
  • die Miete innerhalb kurzer Zeit mehrfach erhöht wurde.

 Tipp: Nicht vorschnell unterschreiben

Viele Mieter fühlen sich unter Druck gesetzt – aber:
Nicht jede Mieterhöhung ist zulässig. Lassen Sie das Schreiben prüfen, bevor Sie zustimmen.


Sie haben eine Mieterhöhung erhalten? Ich prüfe das für Sie.

 

Rechtsanwaltskanzlei Selina Riehl
www.ra-riehl.de • info@ra-riehl.de

Blogbeitrag - 21.05.2025

 

Unfallschaden – was zahlt die gegnerische Versicherung wirklich?

 

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert – und die Schäden sind oft nicht nur materieller Natur. Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, verlässt sich zu Recht darauf, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden reguliert. Doch was genau umfasst dieser Anspruch – und worauf sollte man als Geschädigter achten?

 

Grundsatz: Wer den Schaden verursacht, muss ihn ersetzen

Bei einem klassischen Auffahrunfall oder einer klaren Vorfahrtsverletzung steht meist fest: Der Unfallverursacher (bzw. seine Versicherung) ist zu 100 % schadensersatzpflichtig. Das bedeutet: Der Geschädigte soll so gestellt werden, als hätte es den Unfall nie gegeben.

Aber: In der Praxis versuchen Versicherer oft, die Regulierung zu kürzen oder zu verzögern – vor allem, wenn der Geschädigte keinen Anwalt einschaltet.


 Was wird grundsätzlich ersetzt?

 

  1. Reparaturkosten
    Entweder auf Basis eines Gutachtens oder – bei kleineren Schäden – eines Kostenvoranschlags. Achtung: Die Versicherung darf die Werkstatt nicht vorschreiben.
  2. Wertminderung
    Vor allem bei neueren Fahrzeugen: Der merkantile Minderwert kann zusätzlich geltend gemacht werden.
  3. Mietwagen oder Nutzungsausfall
    Wer auf sein Auto angewiesen ist, kann sich ein Ersatzfahrzeug mieten – oder alternativ Nutzungsausfall geltend machen.
  4. Abschlepp- und Standkosten
    Wenn das Auto nicht mehr fahrbereit ist, müssen auch diese Kosten übernommen werden.
  5. Gutachterkosten
    Bei größeren Schäden darf der Geschädigte einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Die Kosten trägt in der Regel der Versicherer.
  6. Anwaltskosten
    Wird ein Anwalt eingeschaltet, muss auch dessen Vergütung übernommen werden – bei klarer Haftung vollständig. Und das lohnt sich.

Typische Probleme bei der Regulierung

  • Versicherung kürzt die Reparaturkosten (z. B. Verweis auf günstigere Werkstätten)
  • Wertminderung wird nicht anerkannt
  • Mietwagenkosten werden reduziert (z. B. wegen angeblich überhöhter Tarife)
  • Schaden wird zu Unrecht als „Bagatelle“ eingestuft

 

Hier gilt: Lassen Sie sich nicht verunsichern. Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf vollständige Erstattung – und nicht auf das, was der Versicherer „für angemessen“ hält.


Immer mit Anwalt – die Kosten übernimmt der Gegner

Viele Geschädigte wissen nicht: Die gegnerische Versicherung muss auch die Anwaltskosten übernehmen. Ein Anwalt sorgt dafür, dass alle Positionen korrekt geltend gemacht werden und der Schaden zügig und vollständig ersetzt wird.


📞 Sie hatten einen Unfall? Ich helfe schnell und unkompliziert.

 

Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail. Ich kümmere mich um die komplette Regulierung – vom ersten Schreiben bis zur Auszahlung.